7.5.6 Fazit Gestützt auf die objektiven Erkenntnisse sowie die Aussagen der unbeteiligten Zeugen kommt die Kammer zum Schluss, dass die Version des Beschuldigten, wonach er bereits vor der Schussabgabe am Boden lag und massiv von zahlreichen Leuten aus der N.________-Gruppe geschlagen und getreten wurde, nicht zutreffen kann. Die N.________-Leute waren aber im Moment der Schussabgabe zumindest teilweise bereits vor Ort und im Begriff, in das Handgemenge einzugreifen. Bevor sie dies jedoch tun konnten, fielen bereits die beiden Schüsse. 7.6 Hatte der Beschuldigte bereits vor der Schussabgabe eine blutende Kopfverletzung?