35 A.________-Leute vor Ort gewesen wären, vermöchte dies nichts am klaren personellen Ungleichgewicht zu ändern. Die Beteiligten aus der Gruppe N.________ waren in der Überzahl und sie wollten den Beschuldigten stellen und verprügeln. 7.5.6 Fazit Gestützt auf die objektiven Erkenntnisse sowie die Aussagen der unbeteiligten Zeugen kommt die Kammer zum Schluss, dass die Version des Beschuldigten, wonach er bereits vor der Schussabgabe am Boden lag und massiv von zahlreichen Leuten aus der N.________-Gruppe geschlagen und getreten wurde, nicht zutreffen kann.