Dass die Version der Beteiligten aus der N.________-Gruppe nicht stimmen kann, zeigt sich teilweise aber auch in deren eigenen Aussagen. Diesbezüglich kann – ohne dass hierfür zu sehr ins Detail gegangen werden muss – Folgendes festgestellt werden: C.________ (pag. 1380 ff.) will den Einstieg ins Auto seines Bruders verpasst und dann zu Fuss zum Tatort gelaufen sein. Er will alles nur aus grosser Distanz beobachtet haben und sagte, er habe AG.________ angerufen und her gelotst. Interessant ist, dass er dann zumindest vermutet, dass die anderen (AG.________, AT.