33 der Zeuge BI.________ vom Tatort weg- und in den Kreisel hineinfuhr, ist zeitlich kaum möglich. Zudem nahm keiner der unbeteiligten Augenzeugen einen solchen Grossangriff auf eine einzelne Person – und genau dies wird vom Beschuldigten geschildert – vor der Schussabgabe wahr. Die weiteren Personen waren zwar nahe am Geschehen und das Ganze drohte, wie es der Zeuge BI.________ im Moment seiner Wegfahrt einschätzte, zu einer Massenschlägerei auszuarten. Noch bevor es aber dazu kam, fielen die beiden Schüsse. 7.5.5 Zu den Aussagen der Beteiligten aus der Gruppe N.___