Der Beschuldigte und N.________ können dabei der vorderen der beiden Schlägereien zugeordnet werden. Weiter schilderten fast alle Zeugen, es seien weitere Fahrzeuge hinzugestossen, noch währenddem die Schlägereien im Gang gewesen und noch bevor die Schüsse gefallen seien. Insbesondere gestützt auf die Aussagen des Zeugen BI.________ und des Zeugen BN.________ geht die Kammer davon aus, dass die sich in diesen Fahrzeugen befindlichen Personen, die mindestens teilweise der N.________-Gruppe zuzuordnen sind, im Moment der Schussabgabe bereits in Richtung der Schlägereien rannten bzw. dort bereits angekommen waren. Dabei liegt auf der Hand, dass sobald diese Leute vor Ort waren, auch deren