Diese seien unmittelbar daneben gestanden, hätten aber nicht eingegriffen. Dass es sich bei diesen Leuten tatsächlich um solche aus der N.________-Gruppe gehandelt haben könnte, ist nur schwer vorstellbar. Angesichts der Ausgangslage – diese Leute waren zum Teil extra aus AN.________ (Ort) angereist, um N.________ bei seiner Auseinandersetzung gegen den Beschuldigten zu unterstützen – kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie bei einem solchen Handgemenge tatsächlich nur passiv geblieben wären. Weitere Feststellungen, welche sich klarerweise der Zeit vor und dem Moment der Schussabgabe zuordnen lassen würden, konnte der Zeuge BO.________ keine machen.