32 Zeugin BJ.________, noch auf jene der Zeugin BK.________ etwas Verbindliches ableiten lässt. Dasselbe gilt für die Aussagen der Zeugin BP.________. Ihr gelang es nicht, die Schussabgabe im Verhältnis zu den Schlägereien und den anwesenden Personen zeitlich einzuordnen. Folglich helfen ihre Aussagen zur Klärung dieser Fragen nicht weiter. Der Zeuge BO.________ hingegen schilderte, er habe zum Zeitpunkt, als die beiden Schlägereien (beide jeweils Mann gegen Mann) stattgefunden hätten, diverse weitere Personen festgestellt. Diese seien unmittelbar daneben gestanden, hätten aber nicht eingegriffen.