Zudem steht fest, dass N.________ den Beschuldigten verprügeln wollte, sodass es schlicht keinen Sinn machen würde, wenn dieser sich zunächst in die Schlägerei der beiden Beifahrer eingemischt hätte. Auch die weiteren Aussagen der Zeugin BK.________ lassen sich zeitlich kaum vernünftig einordnen. Zum einen ist unklar, wann genau sich die Zeugin bei der Garage versteckte und was sie ab diesem Zeitpunkt noch sehen konnte. Zum anderen steht nicht fest, ob der Bus ihr die Sicht nur sehr kurz, als er durchfuhr, verdeckte oder aber viel länger, nämlich während des ganzen Haltes.