_ ist davon auszugehen, dass sich diese Personen im Moment der Schussabgabe bereits sehr nahe am Geschehen befanden. Übereinstimmend nahmen alle Zeugen wahr, dass zu Beginn der Geschehnisse zwei verschiedene Schlägereien mit vier bzw. fünf (d.h. je eine gegen eine bzw. eine gegen zwei) beteiligten Personen stattfanden. Definitiv ausgeschlossen werden kann die Version der Zeugin BJ.________, welche eine eigentliche Hinrichtung von N.________ durch den Beschuldigten schilderte. So ist gestützt auf die beiden ballistischen Gutachten ausgeschlossen, dass die Position des Schützen stehend und diejenige des Opfers am Boden liegend war (vgl. dazu die nachfolgenden Ausführungen unter Ziff.