Diese stiegen gemäss seinen Schilderungen nämlich nicht aus einem Fahrzeug aus, sondern rannten auf der Strasse vor dem Bus durch. Damit liegt auf der Hand, dass es sich um Leute aus der Gruppe des Beschuldigten, nämlich AH.________ und AC.________, handelte, welche sich zuvor noch in der AY.________ (Pizzeria) aufgehalten hatten. Auch hier ist somit im Sinne eines Zwischenfazits festzuhalten, dass sich bereits vor der Schussabgabe diverse Personen in Richtung der beiden Schlägereien bewegten. Gestützt auf die Aussagen des Zeugen BI.________ ist davon auszugehen, dass sich diese Personen im Moment der Schussabgabe bereits sehr nahe am Geschehen befanden.