31 sie losgefahren. Nicht ganz deckungsgleich sind indes die Angaben der Zeugen BN.________ und BI.________, was den zeitlichen Abstand zwischen dem Hinzueilen der Personen und der Schussabgabe anbelangt. So gab Buschauffeur BN.________ an, dass die Schüsse schon gefallen seien, als sich die aus dem Kombi (beim Mercedes von C.________ handelt es sich nicht um einen Kombi, er ist aber, wie der Zeuge BN.________ richtig erkannte, seitlich beschriftet; vgl. pag. 623 f.) aussteigenden Personen erst in Richtung der Schlägereien begeben hätten. Gemäss der Version des Zeugen BI.________ ist eher davon auszugehen,