Auch wenn sich der exakte Geschehensablauf anhand der erörterten Aussagen nicht rekonstruieren lässt, so sind diese für die Beweiswürdigung – insbesondere um die Ereignisse rund um die Schussabgabe in eine zeitliche Reihenfolge zu bringen – dennoch zentral. Die Geschehnisse von Beginn an wahrgenommen haben die Zeuginnen BK.________ und BJ.________, welche beide das Ausbremsen des Beschuldigten durch N.________ schilderten. Beide Zeuginnen berichteten zudem vom Hinzukommen von zwei weiteren Fahrzeugen, wobei der Zeitpunkt und die Richtungen nicht übereinstimmen. Während BK.________ angab, die zwei weiteren Fahrzeuge