So schilderte sie beispielsweise als Einzige, dass während ca. 5 Minuten (vor der Schussabgabe!) auf der Strasse lauthals gestritten worden sei. Zudem sprach sie nur von einem lauten Knall, obwohl es nachweislich zwei Schüsse waren. Der Beschuldigte kann mithin auch aus diesen Aussagen nichts zu seinen Gunsten ableiten. 7.5.4 Würdigung Es handelt sich bei den soeben zitierten, als wesentlich erachteten sieben Zeugen um unbeteiligte Dritte, die nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt haben. Sie waren allesamt nah an den Geschehnissen dran und bekamen einiges mit. Allerdings – dies wurde bereits in Ziff.