Er habe sich umgedreht, nachdem die beiden Männer vorbeigerannt seien. Er habe mehrere Männer vor dem Auto stehen sehen, wobei er sich nicht an die Personenanzahl erinnern könne. Ein Mann sei mit dem Rücken zur Wand gestanden, zwei Personen hätten auf diesen eingeprügelt (pag. 1435 Z. 54 ff.). Das Ganze sei sehr schnell gegangen und habe nur wenige Sekunden gedauert. Es seien dann zwei Schüsse gefallen (pag. 1435 Z. 74 f.). Nichts zur Sachverhaltsfeststellung beitragen können nach Auffassung der Kammer – und entgegen den Vorbringen der Verteidigung – die Aussagen von BU.________ und BV.________.