Auf Frage der Verteidigung führte der Zeuge BI.________ aus, der weisse BMW habe keine Möglichkeit gehabt, wegzufahren. Das Fahrzeug sei zwischen der verbreiterten Limousine und den aufgeschlossenen Fahrzeugen eingeklemmt gewesen (pag. 1638 Z. 128 ff.). Diese Aussagen bestätigte BI.________ anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme. Als die Lenker der ersten beiden Fahrzeuge beim Fussgängerstreifen zu Fall gekommen seien, habe er bereits geschaut, wohin er wegfahren könnte. Das Ganze habe ihm nicht gefallen. Er habe hinter den Geländewagen geschaut und dort hätten sich mehrere Fahrzeuge aufgereiht. Bei diesen Fahrzeugen seien recht viele Leute ausgestiegen.