1458 Z. 197 f.). Der Mann mit der Waffe sei recht nahe bei den anderen, vermutlich drei Personen, gewesen, als er geschossen habe. Die Distanz habe ca. zwei bis drei Meter betragen. Die Zeugin BJ.________ wurde am 27. Dezember 2011 (pag. 1711 ff.) polizeilich und am 23. Mai 2012 durch die Staatsanwaltschaft einvernommen (pag. 1716 ff.). Sie und BK.________ seien aus dem Bus ausgestiegen, hätten die Strasse überquert und seien Richtung BS.________ (Geschäft) BA.________ (Ort) gelaufen. Plötzlich sei ihnen ein grosses weisses Auto entgegen gefahren und hinter dem weissen Auto sei ein kleineres Auto gefahren. Dieses habe beschleunigt und das grosse weisse