Als mehrere Personen da gewesen seien und er Schläge kassiert habe, habe er reagieren müssen. Auf die Frage, wie er die Pistole habe am Boden hervornehmen können, führte der Beschuldigte aus, man könne eine Pistole auch am Boden behändigen, wenn man sich beispielsweise mit den Füssen wehre, könne man sie mit den Händen nehmen. Er habe sie aus dem Hosenbund genommen (pag. 4089 Z. 32 ff.). 7.5.3 Aussagen der Zeugen Zahlreiche Personen waren während den Geschehnissen an der Bushaltestelle BA.________ (Ort) anwesend: Vorab die beiden Zeuginnen BK.________ und BJ.________, welche aus dem Bus Richtung BL.