Erkenntnisse Die Vorinstanz legte in ihrem Motiv nachvollziehbar dar, dass vom Moment des Ausbremsens bis zur tödlichen Schussabgabe nur eine sehr kurze Zeit, d.h. maximal ein- bis eineinhalb Minuten vergangen sein können (pag. 3087 ff.). 7.5.2 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte selber machte von der ersten Einvernahme an konstant geltend, er sei bereits vor der Schussabgabe von mehreren Personen geschlagen worden. Bei der Polizei gab er am 27. Dezember 2011 zu Protokoll (pag. 816 Z. 40 ff.): «N.________ und ich schlugen uns dann gegenseitig auf dem Boden liegend. Alle anderen kamen dann herbei.