Wie Staatsanwältin R.________ zutreffend ausführte, handelt es sich bei der Frage nach den vor und während der Schussabgabe anwesenden Personen um einen äusserst wesentlichen Aspekt, insbesondere mit Blick auf die Beurteilung der Notwehrlage einerseits und der Angemessenheit der Abwehrhandlung andererseits. Ausser Frage steht, dass der Beschuldigte von den Leuten der N.________- Gruppe massiv geschlagen wurde. Zu klären bleibt indes, ob dies bereits vor oder (gleichsam als Reaktion auf die Schüsse) erst nach der Schussabgabe war. 7.5.1 Objektive Erkenntnisse