Rechtsanwalt B.________ führte anlässlich der zweiten oberinstanzlichen Verhandlung aus, der Beschuldigte habe konstant geschildert, er sei vor der Schussabgabe am Boden liegend von mehreren Personen umzingelt und geschlagen worden. Die Aussagen vieler Augenzeugen sowie von AC.________ würden übereinstimmend bestätigen, dass bereits vor der Schussabgabe weitere Personen und Autos vor Ort gewesen seien. Dabei handle es sich unbestrittenermassen um Personen und Autos der N.________-Gruppe. Wie Staatsanwältin R.______