20 während der Auseinandersetzung mit N.________) hervorgenommen hatte. Ob er die Waffe bereits in der Hand hielt, als er aus seinem Auto stieg, muss offen gelassen werden. Jedenfalls aber muss er die Waffe bei der Ausführung des Schlags anders gehalten haben als nachher bei der Schussabgabe; der Abdruck der rechten Seite der Pistole befindet sich auf der linken Wange von N.________. Die Vermutung, der Beschuldigte habe die Waffe zunächst am Lauf gehalten, liegt nahe (vgl. Ansicht 3D-Modell, pag.