Würde man den Aussagen von C.________ folgen, so hätte der Beschuldigte gar keine Zeit für einen Schlag mit der Waffe ins Gesicht gehabt. Ebenfalls zweifelsfrei widerlegt werden kann die Darstellung des Beschuldigten, wonach er die Waffe erst am Boden liegend hervorgenommen, durchgeladen und sofort geschossen haben will. Der Abdruck der Waffe im Gesicht von N.________ und die Feststellung der Experten, wonach diese Verletzung vor dem Tod entstanden sein muss, zeigen vielmehr, dass der Beschuldigte die Waffe früher (also schon