Dabei gibt es Übereinstimmungen in der Struktur eines Bereiches der Tatwaffe mit der Struktur der geformten Verletzung von N.________ (pag. 686). Gemäss dem IRM-Gutachten zeigt die Tatwaffe morphometrisch eine sehr gute Übereinstimmung in Abstand, Form und Winkel der Strukturen des Griffprofils am hinteren, rechtsseitigen Anteil des Verschlussstückes der Waffe bezogen auf die Verletzung an der linken Wange/Jochbeinregion des Opfers. Als verletzungsverursachende Struktur kommt das Griffprofil an der rechten Seite der Tatwaffe in Frage.