- Hinzu kommt, dass die Version von C.________ nicht zum Verletzungsbild von N.________ passt. So wurde bei diesem eine geformte Verletzung an der linken Wange/Jochbeinregion festgestellt (vgl. die Bilder auf pag. 694 ff.), welche gemäss den Gutachtern am ehesten durch einen heftigen Anprall bzw. Schlag mit einem stumpfen Gegenstand entstanden sein muss, welcher eine haarkammartige Struktur mit einem ungefähren Abstand zwischen den «Zinken» von 2.5 mm aufweist (pag. 685). Dabei gibt es Übereinstimmungen in der Struktur eines Bereiches der Tatwaffe mit der Struktur der geformten Verletzung von N._____