Zudem herrscht in ihrer Schilderung keine Klarheit über den Ablauf; so soll jene Person, die zunächst mehrmals der anderen Person mit dem Baseballschläger auf den Kopf geschlagen habe, sich plötzlich am Boden befunden haben. Dies macht keinen Sinn, sodass auf diese Aussagen nicht abgestellt werden kann. C.________ schilderte zum Auf-den-Boden-Schlagen des Beschuldigten in seiner ersten Einvernahme Folgendes (pag. 1386 Z 96 ff.): «Mein Bruder hat sein Fahrzeug links neben dem Fahrzeug von A.________ abgestellt. Dies habe ich in einer Distanz von ca. 500 Meter aus beobachtet. Mein Bruder stieg aus dem Auto. Alle stiegen etwa gleichzeitig aus.