7.4 Wurde der Beschuldigte von N.________ nach dem Verlassen der Autos mit einem Baseballschläger auf den Kopf und zu Boden geschlagen? Rechtanwalt B.________ führte anlässlich der zweiten oberinstanzlichen Hauptverhandlung aus, aufgrund der übereinstimmenden Aussagen von C.________ und der Zeugin BJ.________ sei zwingend davon auszugehen, dass der Beschuldigte vom Geschädigten mit dem Baseballschläger auf den Kopf und zu Boden geschlagen worden sei. Auf die Aussagen des Beschuldigten selber, welcher einen solchen Ablauf der Geschehnisse nie erwähnt habe, könne nicht abgestellt werden.