): «Ja genau. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern. Es ist soviel gleichzeitig passiert. Falls ich selber ausgestiegen bin, so wäre es für mich nicht in Ordnung gewesen, im Auto zu bleiben. Wenn jemand auf mich geschossen hätte, hätte mir das Auto nicht geholfen. Ich kann mich aber nicht erinnern, ob ich selber ausgestiegen bin.» Allerdings sprach der Beschuldigte bereits bei der nächsten Frage wieder von «aussteigen» und machte auch entsprechende Verknüpfungen. So führte er auf den Vorhalt, er sei sofort auf N.________ losgegangen, aus (pag. 4088 Z. 23 ff.): «Stimmt. Er war schon bewaffnet, als ich ausgestiegen bin. Er hat einen Baseballschläger aus dem Kofferraum genommen.