15 30. Mai 2012 anlässlich der Rekonstruktion (pag. 1777 Z 160 f.) und am 12. November 2013 in der Schlusseinvernahme (pag. 927 Z 618 f.) gegenüber der Staatsanwaltschaft. Diese Aussagen des Beschuldigten zeigen klar, dass er sich im Moment des Ausbremsens einem Kampf stellen wollte. Erst anlässlich der zweiten oberinstanzlichen Verhandlung machte der Beschuldigte geltend, er könne sich nicht mehr erinnern, ober er selber ausgestiegen oder ob er herausgezerrt worden sei. Auf Vorhalt seiner ersten Aussagen führte der Beschuldigte aus (pag. 4088 Z. 16 ff.): «Ja genau.