__ zuzuordnen sind, vorliegen. Was die Würdigung der Aussagen der Beteiligten betrifft, so führte Staatsanwältin R.________ zu Recht aus, diese würden allesamt dazu neigen, den eigenen Tatbeitrag als möglichst gering erscheinen zu lassen. Insoweit ist auch die Kritik der Verteidigung berechtigt, wonach für die Sachverhaltsfeststellung nicht vorab