Mithin hatte sich der Ton zwischen den beiden Firmeninhabern – Rechtsanwalt L.________ verwendete im Parteivortrag den Begriff „Platzhirschen“ – ab Sommer 2011 zunehmend verschärft. Mit den Hausdurchsuchungen am 22.12.2011 wurde zudem in die jeweiligen Geschäfts- bzw. Privatbereiche eingegriffen, so dass die Voraussetzungen vorhanden waren, dass eine nächste direkte Begegnung handgreiflich eskalieren könnte. So kam es denn auch, dass die beiden am Nachmittag des 26.12.2011 im Restaurant AA.________ in AB.________ (Ort) aufeinandertrafen. Die Kantonspolizei Bern fasste dieses Geschehen im Rapport wie folgt zusammen (pag. 363 ff.):