A.________ antwortete darauf mit E-Mail vom 18.07.2011 (pag. 1899 ff.). Insbesondere schrieb er dabei (pag. 1904): „So, und jetzt entschuldigst du dich bei mir für alle Beschimpfungen. Wenn du beschimpfen oder deine Wut ausleben willst, dann richte diese an mich persönlich. Ich glaube du hast mich schon verstanden. Ich habe dir gesagt. Die ganze Angelegenheit ist für mich ab jetzt ein Grund für eine Blutrache. Ich bin nicht so breit gefächert wie du und bin nicht in der Lage so viele Wörter zu schlucken. Ich kann dich diesbezüglich schon zur Rechenschaft ziehen.“