- Verfahrenskosten des erstinstanzlichen sowie des ersten und zweiten oberinstanzlichen Verfahrens; - Festsetzung der (amtlichen) Entschädigungen für das erstinstanzliche sowie das erste und zweite oberinstanzlichen Verfahren; - Verfügungen betreffend Ersatzmassnahmen, DNA/erkennungsdienstliche Daten und Mitteilungen. Aufgrund der bloss beschränkten Berufung des Beschuldigten ist das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18. September 2015 bezüglich der Freisprüche gemäss Ziffer I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (angebliche Freiheitsberaubung z.N. O.________, angebliche Nötigung z.N. K.________, je mit