5.5 Straf- und Zivilklägerinnen 5 und 6 Rechtsanwalt J.________ reichte für die Straf- und Zivilklägerinnen 5 und 6 nachfolgende Anträge schriftlich ein (pag. 4114): 1. Die Berufung sei abzuweisen, und es sei das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 15.09.2016 vollumfänglich zu bestätigen. 2. Die Kosten des oberinstanzlichen Verfahrens seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. 3. Die den Privatklägerinnen im oberinstanzlichen Verfahren entstandenen Anwaltskosten seien dem Beschuldigten aufzuerlegen.