_ (Straf- und Zivilkläger 3 und 4) folgende Anträge schriftlich ein (pag. 4057): 1. Die Berufung sei abzuweisen, und es sei das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 8. September 2016 vollumfänglich zu bestätigen. 2. Die Kosten des oberinstanzlichen Verfahrens seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. 3. Die den Privatklägern im oberinstanzlichen Verfahren entstandenen Anwaltskosten seien dem Beschuldigten aufzuerlegen.