1. Die Honorare der amtlichen Verteidiger seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 7 2. Anstelle von Sicherheitshaft seien bis zum Antritt der Freiheitsstrafe verschiedene Ersatzmassnahmen (Kontaktsperre, Sicherheitsleistung, Meldepflicht, Eingrenzung und Pass- und Schriftensperre) aufrecht zu erhalten. 3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) sei nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).