4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein Leumundsbericht (pag. 4048 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 4025 f.) eingeholt. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurden der Beschuldigte, der Straf- und Zivilkläger 1 sowie zwei Sachverständige, die Herren P.________ (IRM Bern) und Q.________ (Forensisches Institut Zürich), befragt. Rechtsanwalt B.________ reichte mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 seine in der ersten obergerichtlichen Verhandlung vorgetragenen, aber damals nicht zu den Akten erkannten Plädoyernotizen ein (pag. 3951 ff.).