3909 ff.). Er führte aus, er habe seine Eltern, Brüder und weitere Verwandte schon seit vielen Jahren nicht mehr gesehen und wolle diese besuchen. Der Verfahrensleiter gab den Parteien Gelegenheit, zu diesem Gesuch Stellung zu nehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete auf einen Antrag und stellte den Entscheid ins Ermessen der Kammer (pag. 3913 f.). Rechtsanwalt E.________, Rechtsanwalt J.________ sowie der Straf- und Zivilkläger 1 und die Straf- und Zivilklägerin 2 persönlich beantragten die Abweisung des Gesuchs (pag. 3915 ff.). Der Verfahrensleiter hiess das Gesuch mit Verfügung vom 27. April 2018 unter Auflagen gut (pag. 3923 ff.).