Mit Verfügung vom 26. Januar 2018 gab der Verfahrensleiter den Parteien vom Berichtsrapport sowie vom Einvernahmeprotokoll des Beschuldigten Kenntnis. Gleichzeitig informierte er dahingehend, dass sich der Beschuldigte inzwischen am 25. Januar 2018 telefonisch beim EL Fall gemeldet habe und angekündigt habe, er werde seiner Meldepflicht inskünftig wieder nachkommen (pag. 3837 f.). Am 16. April 2018 stellte der Beschuldigte ein Gesuch um Urlaubsbewilligung vom 8. bis am 24. Mai 2018 für eine Reise in die Türkei (pag. 3909 ff.).