Mit seiner Festnahme würde das Geld wieder freigesetzt werden und somit könnte er seine Schuld begleichen. Nicht zuletzt beschäftige ihn sehr, dass er die Schweiz nicht verlassen dürfe, er wolle Ferien machen und verreisen. Deshalb wolle er bis zum Gerichtsurteil im Gefängnis sein. Er werde sich nicht mehr melden, er wolle seine Festnahme erwirken (pag. 3829 f.). Mit Verfügung vom 26. Januar 2018 gab der Verfahrensleiter den Parteien vom Berichtsrapport sowie vom Einvernahmeprotokoll des Beschuldigten Kenntnis.