3. Weitere Vorkommnisse seit dem ersten oberinstanzlichen Verfahren Am 24. Januar 2018 erhielt der Verfahrensleiter von der Kantonspolizei Bern Kenntnis davon, dass es der Beschuldigte trotz bestehender Meldepflicht unterlassen habe, sich am Dienstag, 23. Januar 2018, ordnungsgemäss bei der Loge der Polizeiwache Bümpliz zu melden (vgl. dazu den Berichtsrapport auf pag. 3827 f.). Der Beschuldigte wurde am 24. Januar 2018 an seinem Geschäftsdomizil angetroffen und auf dem Polizeiposten einvernommen. Er gab dabei zu Protokoll, er habe sich deshalb nicht gemeldet, weil er seine Festnahme gewollt habe. Es würden