3027). Am 23. September 2015 meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten die Berufung gegen das Urteil an (pag. 3003). In der Berufungserklärung beantragte er einen vollumfänglichen Freispruch, inkl. Kosten- und Entschädigungsfolgen. Explizit anerkannt wurde einzig der Schuldspruch wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz gemäss Urteilsdispositiv Ziffer II.4. Nicht angefochten wurden zudem die erfolgten Freisprüche. Rechtsanwalt L.________ erhob namens des Straf- und Zivilklägers 1 die Anschlussberufung (pag.