Das Gesamtergebnis beträgt CHF 4‘855.70. Für das Verfahren vor dem Obergericht macht er 8.91 Stunden à CHF 250.00 (CHF 2‘227.50) und CHF 28.80 Auslagen geltend. Die MWST beträgt hier CHF 180.50 (8 % von CHF 2‘256.30). Dies ergibt insgesamt CHF 2‘436.80. 14. Mit Blick auf den in der Sache gebotenen Zeitaufwand, die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses gibt die Kostennote des Rechtsvertreters zu keinen Bemerkungen Anlass. Der tarifmässige Parteikostenersatz ist somit auf die geltend gemachten Beträge festzusetzen (vgl. Art. 41 Abs. 3 i.V.m. Art. 42a Abs. 3 des Kantonalen Anwaltsgesetzes [KAG; BSG 168.11]).