Die effektiv geleistete anwaltliche Stundenzahl lässt sich nur durch aufwändiges Zusammensuchen in der Spalte «Menge» errechnen. Aus der Liste herausgefiltert und auf die einzelnen Verfahren aufgegliedert präsentiert sich der geltend gemachte Stundenaufwand wie folgt: Für das Beschwerdeverfahren vor der POM macht Rechtsanwalt B.________ einen Aufwand von 14.42 Stunden à CHF 250.00 (CHF 3‘605.00) sowie Auslagen von CHF 891.00 geltend. Dies ergibt einen MWST-Betrag von CHF 359.70 (8 % von CHF 4‘496.00). Das Gesamtergebnis beträgt CHF 4‘855.70.