10. Wie das Bundesgericht in seinem Rückweisungsentscheid ausführte, liessen sich die im Beschwerdeverfahren gegen die Weisungen der BVD stellenden Rechtsfragen teilweise nicht einfach beantworten. Insbesondere war aufgrund der offen formulierten Gesetzesnormen nicht ohne weiteres ersichtlich, dass für das angeordnete Kontaktverbot eine hinreichende gesetzliche Grundlage bestand.