7. Beim vorliegenden Verfahren handelt es sich um eine Neubeurteilung im Verfahren SK 17 385. Der Beschluss der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 9. Januar 2018 wurde durch das Bundesgericht im Sinne der Erwägungen aufgehoben und zur neuen Beurteilung zurückgewiesen. Soweit weitergehend wurde die Beschwerde abgewiesen.