5. Mit Urteil vom 5. Juli 2018 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise (betreffend Kostenpunkt) gut, hob den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 9. Januar 2018 auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Im Übrigen wies es die Beschwerde ab, soweit des darauf eintrat (pag. 265 ff.).