4. Mit Beschluss vom 9. Januar 2018 wies die 1. Strafkammer des Obergerichts die Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege wies sie ebenfalls ab (Akten SK 17 385, pag. 181 ff.). Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 12. Februar 2018 Beschwerde in Strafsachen an das Schweizerische Bundesgericht (Akten SK 17 385, pag. 223 ff.).