Aktuell drohen nach wie vor Delikte leichten bis mittleren Schweregrades im Hands-off Bereich, wobei auch die mögliche psychische Beeinträchtigung allfälliger zukünftiger Opfer nicht zu verharmlosen ist. In Anbetracht dieser Umstände ist eine bedingte Entlassung ohne vorgängig absolvierte Vollzugslockerungen zwecks Überprüfung, Stärkung und Ausbau der therapeutischen Fortschritte deutlich verfrüht.