Vorliegend wurde die Behandlungswilligkeit des Beschwerdeführers zudem fortwährend gefördert. Es gelang ihm bisweilen während ca. zwei Jahren, regelmässige freiwillige Therapiestunden bei Psychologin D.________ zu besuchen und das R&R Programm zu absolvieren. Entsprechend konnte sein problematisches Verhalten positiv beeinflusst werden. Die aktuelle Rückfallgefahr ist dadurch auf einem moderaten Niveau angelangt – die Rückfallfreiheit ist leicht wahrscheinlicher als Rückfälligkeit. Dennoch wird das bisher erzielte Risikomanagement des Beschwerdeführers noch nicht als ausreichend erachtet, um sich in Freiheit zu bewähren.