Der Verurteilte stand unter Alkohol-, Kokainund Ritalineinfluss. Rund zwei Monate später überfiel er alleine einen weiteren Taxichauffeur, bedrohte diesen wiederum mit einer angebrochenen Bierflasche, wobei sich dieser – beim Versuch, die Flasche vom Gesicht wegzudrücken – an der Hand verletzte. Weitere vier Monate später drang der Verurteilte in die Wohnung seiner Eltern ein, obwohl sein Vater ihm zuvor das Betreten der Wohnung untersagt hatte. Mit einem japanischen Schwert und in alkoholisiertem Zustand zertrümmerte der Beschwerdeführer einen Lichtschalter und zwei Türrahmen.